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Unsere Leistungen
Wir bieten neben den Führerscheinanträgen nun auch sämtliche Zulassungsvorgänge für Ihr Fahrzeug an.
Egal ob Führerscheinverlängerung, Umschreibung, Neuerwerb oder internationaler Führerschein.
Dafür benötigen wir folgende Unterlagen:
-Führerscheinantrag
-Passbild
-Sehtest
-Nachweis Erste-Hilfe (mind. 9h)
-Kopie Personalausweis
zusätzlich bei Berufskraftfahrern:
-Nachweis ärztliche Untersuchung, ggf. Leistungstest, behördl. Führungszeugnis
Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter: 0151 62971861 oder per E-Mail.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Wir bieten neben den Führerscheinanträgen nun auch sämtliche Zulassungsvorgänge für Ihr Fahrzeug an.
Sie möchten, dass wir für Sie die Anmeldung/ Ummeldung oder Abmeldung Ihres Fahrzeuges übernehmen?
Für die An-/ oder Ummeldung benötigen wir folgende Unterlagen:
-Vollmacht für An- und Ummeldung
-SEPA Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
-Zulassungsbescheinigung(en)
-aktueller HU-Bericht
-Kopie Personalausweis
-eVB-Nummer Ihrer Versicherung
-bei Bedarf können Sie ein Wunschkennzeichen reservieren
Für die Abmeldung benötigen wir folgendes:
-Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2
-Kennzeichen
Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter: 0151 62971861 oder per E-Mail.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge
mit einem Hubraum von max. 50 ccm, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von max. 45 km/h und einer Leistung von max. 4 kW
Dreirädrige Kleinkrafträder
mit einem Hubraum von max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotor, einem Hubraum von max. 500 ccm bei Selbstzündungsmotor, einer bbH von max. 45 km/h und einer Leistung von max. 4 kW. Zudem darf das Fahrzeug nicht mehr als 2 Sitzplätze und eine Leermasse von max. 270 kg haben
Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge
mit einem Hubraum von max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotor, einem Hubraum von max. 500 ccm bei Selbstzündungsmotor und einer bbH von max. 45 km/h. Die Leistung darf bei max. 6 kW liegen, bei Straßen-Quads jedoch nur bei 4 kW. Zudem darf das Fahrzeug nicht mehr als 2 Sitzplätze und eine Leermasse von max. 425 kg haben
Mindestalter: 15 Jahre
Krafträder -Hubraum bis 125ccm, maximal 11 kW und ein Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,1 kW/kg
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen: AM
Selbstverständlich wird bei uns (wann immer es geht) BIKE TO BIKE ausgebildet, der Fahrlehrer also mit dem Begleitmotorrad hinterher oder stellenweise vorweg fährt.
Krafträder - Motorleistung bis max 35kW und ein Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg
Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: AM, A1
Selbstverständlich wird bei uns (wann immer es geht) BIKE TO BIKE ausgebildet, der Fahrlehrer also mit dem Begleitmotorrad hinterher oder stellenweise vorweg fährt.
Aufstieg von A1 auf A2:
- nach 2 Jahren kein weiterer Theorieunterricht, keine Sonderfahrten
- Übungsfahrten bis zur Prüfungsreife und danach sofort die praktische Prüfung
Krafträder - mit einem Hubraum über 50ccm
Mindestalter: 20 Jahre bei 2 Jahren Vorbesitzer der Klasse A2, 24 Jahre bei Direkteinstieg
Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2
Selbstverständlich wird bei uns (wann immer es geht) BIKE TO BIKE ausgebildet, der Fahrlehrer also mit dem Begleitmotorrad hinterher oder stellenweise vorweg fährt.
Aufstieg von A2 auf A:
- nach 2 Jahren kein weiterer Theorieunterricht, keine Sonderfahrten
- Übungsfahrten bis zur Prüfungsreife und danach sofort die praktische Prüfung
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt)
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17")
Eingeschlossene Klassen: AM und L
Dank der neuen Schlüsselzahl können wir die Ausbildung mit einem Schalt- und Automatikauto kombinieren.
Die Ausbildung findet hauptsächlich auf dem Fahrzeug mit Automatikgetriebe statt, es müssen mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert werden (zuzüglich einer internen Testfahrt).
Somit ist die praktische Prüfung deutlich einfacher, da die Konzentration bzw die Aufmerksamkeit mehr auf den Straßenverkehr als auf den richtigen Gang und die Kupplung gerichtet werden können.
Nach der bestandenen Prüfung dürfen Fahrzeuge mit Schalt- sowie Automatikgetriebe gefahren werden!
-Somit bestehen keine Nachteile bei der B197 und die Vorzüge überwiegen eindeutig-
Lange nicht mehr gefahren und unsicher am Steuer?
Wir helfen gern und sorgen für ein sicheres Gefühl hinterm Steuer!
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500kg nicht überschreitet.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
Eingeschlossene Klassen: keine
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
Eingeschlossene Klassen: keine
Sollte das Zugfahrzeug oder der Anhänger später doch etwas schwerer werden und die B96 reicht nicht mehr aus, werden wir euch die Kosten von der B96 Ausbildung auf den BE-Führerschein anrechnen.
Preis: ab 625 €
Krafträder der Klasse A1: Hubraum bis 125ccm, maximal 15PS und ein Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,1 kW/kg
Um den Zusatz 196 für die Fahrerlaubnis der Klasse B zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Mindestalter 25 Jahre
- seit fünf Jahren einen Führerschein der Klasse B besitzen
- eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden erfolgreich absolviert haben (4x90 Minuten Theorie und mindestens 5x90 Minuten Praxis)
- eine Prüfung gibt es nicht
Bitte beachten: bei einer späteren Erweiterung auf die A2 oder A kommen wir (anders als von der A1) nicht um eine vollwertige Motorradausbildung herum. Allerdings werden wir euch die Kosten von der B196 Ausbildung auf euren späteren Motorradführerschein anrechnen.
Somit könnt ihr ohne großen Aufwand in das Motorradfahren reinschnuppern und später ohne erhebliche Mehrkosten den "großen" Motorradführerschein machen.
Selbstverständlich wird bei uns (wann immer es geht) BIKE TO BIKE ausgebildet, der Fahrlehrer also mit dem Begleitmotorrad hinterher oder stellenweise vorweg fährt.
Preis: ab 850,00 €
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A 2, A, D1 und D mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Mindestalter: 21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Eingeschlossene Klassen: C1
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
Mindestalter: 21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse C notwendig.
Eingeschlossene Klassen: BE, C1E, T und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Mindestalter: 24 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Eingeschlossene Klasse: D1
Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) setzt europäische Vorgaben nach der Richtlinie 2003/59/EG um. Dafür ist aller fünf Jahre eine BKF-Weiterbildung für Fahrer im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr notwendig.
Ein Wechsel der Fahrschule ist jederzeit möglich.
Wer zu uns wechseln möchte, die komplette Theorieausbildung absolviert hat und auch die Theorieprüfung bestanden hat, zahlt einen reduzierten Grundbetrag von 250,00 €.
Wichtig: bei der vorherigen Fahrschule müssen alle alten Rechnungen bezahlt sein und wir benötigen den Ausbildungsnachweis der vorherigen Fahrschule.
Nutzen Sie bitte unser Kontaktformular um ein Angebot anzufordern.
Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben stehen wir per E-Mail und zu den Öffnungszeiten persönlich zur Verfügung.
Sobald Sie auf das Angebot eingehen erhalten Sie den Ausbildungsvertrag, die Datenschutzerklärung sowie die AGB.
Desweiteren erhalten Sie das Formular "Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis".
Für die Antragstellung der Klassen AM und B/BF17 benötigen Sie folgende Unterlagen:
- gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebestätigung
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (mind. 9UE umfassend)
- Sehtest
- bei BF17 weitere Dokumente bezüglich der Begleitpersonen
Den weiteren Ablauf werden wir dann im Theorieunterricht besprechen.
Fahrstunden sind in der Regel erst ab bestandener Theorie-Prüfung möglich.
Sie haben noch Fragen?
dann rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns direkt über unser Formular.